Aufgaben eines Hausverwalters

Die Aufgaben eines Hausverwalters sind in dem Wohnungseigentumsgesetz WEG §27 geregelt. Sie lassen sich grundsätzlich in 4 Aufgabengebiete zusammenfassen:

Kaufmännische Aufgaben eines Hausverwalters

  • Erstellung und Prüfung eines Wirtschaftplans für das kommende Jahr
  • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und Geldausgängen
  • Durchführung von Hausgeldabrechnungen
  • Verwaltung von Giro-, Festgeld-, und Sparkonten

Technische Aufgaben eines Hausverwalters

  • Regelmäßige Begehung der Immobilie
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser und Strom)
  • Angebote einholen, Vergabe von Aufträgen an Handwerkern, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzung- und Instandhaltungstätigkeiten
  • Veranlassung von Schadenbeseitigung durch Handwerkern

Rechtliche Aufgaben eines Hausverwalters

  • Vertretung der WEG nach Aussen, insbesondere vor Gerichten, Anwälten etc.
  • Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge, etc.)
  • Anwendung von aktuellen Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen auf die WEG

Organisatorische Aufgaben eines Hausverwalters

  • Einberufung einer Eigentümerversammlung
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern der Immobilie
  • Führung und Erstellung eines Protokolls der Eigentümerversammlung

Die hier oben genannte Aufgaben eines Hausverwalters stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Detaillierten Überblick über den Aufgabengebiet eines Hausverwalters finden Sie hier