Die Aufgaben eines Hausverwalters sind in dem Wohnungseigentumsgesetz WEG §27 geregelt. Sie lassen sich grundsätzlich in 4 Aufgabengebiete zusammenfassen:
Kaufmännische Aufgaben eines Hausverwalters
- Erstellung und Prüfung eines Wirtschaftplans für das kommende Jahr
- Buchführung und Prüfung aller Geldein- und Geldausgängen
- Durchführung von Hausgeldabrechnungen
- Verwaltung von Giro-, Festgeld-, und Sparkonten
Technische Aufgaben eines Hausverwalters
- Regelmäßige Begehung der Immobilie
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser und Strom)
- Angebote einholen, Vergabe von Aufträgen an Handwerkern, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzung- und Instandhaltungstätigkeiten
- Veranlassung von Schadenbeseitigung durch Handwerkern
Rechtliche Aufgaben eines Hausverwalters
- Vertretung der WEG nach Aussen, insbesondere vor Gerichten, Anwälten etc.
- Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge, etc.)
- Anwendung von aktuellen Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen auf die WEG
Organisatorische Aufgaben eines Hausverwalters
- Einberufung einer Eigentümerversammlung
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern der Immobilie
- Führung und Erstellung eines Protokolls der Eigentümerversammlung
Die hier oben genannte Aufgaben eines Hausverwalters stellen nur einen kleinen Ausschnitt dar. Detaillierten Überblick über den Aufgabengebiet eines Hausverwalters finden Sie hier